

Justiz/Deutschland
Klage gegen Zensurgesetz abgelehnt
Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die vor acht Monaten eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) als unzulässig eingestuft und die drei Beschwerdeführer, darunter Hedwig von Beverfoerde, auf den fachgerichtlichen Rechtsweg verwiesen.
(fa.) Hedwig von Beverfoerde und ihre Mitstreiter sehen sich durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sowohl in ihrer Meinungsfreiheit als auch in ihrer Informationsfreiheit verfassungswidrig beeinträchtigt. Ihr Rechtsanwalt Dr. Lipinski bezeichnete es als nicht nachvollziehbar, dass durch den Beschluss Millionen von Facebook- und Twitternutzern auf einen Instanzenweg gezwungen werden, der sich jahrelang hinziehen kann und zugleich täglich zahlreiche Videos und Beiträge gelöscht werden.
Hedwig v. Beverfoerde: «Wir sind sehr enttäuscht, dass das Bundesverfassungsgericht die für Millionen Bürger drängende Prüfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes auf…