
FINNLAND/JUSTIZ
Verfahren fortgesetzt
Die Staatsanwaltschaft geht in Berufung, nachdem das Bezirksgericht in Helsinki die Klage wegen «Aufwiegelung gegen eine ethnische Gruppe» gegen die frühere finnische Innenministerin und Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen abgewiesen hatte. – (fa.) Räsänen zeigte sich bestürzt über die Berufung. Das Verfahren laste seit fast drei Jahren auf ihr und ihrer Familie. Der Geschäftsführer der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International, Paul Coleman, nannte das Beharren der Staatsanwaltschaft auf der Fortsetzung des Verfahrens alarmierend. Das Urteil sei einstimmig und eindeutig gewesen. Die Staatsanwaltschaft hat bis zum 30. April Zeit, die Berufung zu begründen. Räsänen hatte in einem Tweet Verse aus Römer 1 abgebildet und sich in einer Radiosendung zum Thema Homosexualität und Bibel geäussert. Die Staatsanwaltschaft bezichtigte sie der Hassrede und zog auch eine Broschüre aus dem Jahr 2004 in die Ermittlungen ein, an der Räsänen…