Justiz
Beratung ist erlaubt
Es ist rechtlich zulässig, Frauen vor einer Abtreibungsklinik anzusprechen, mit ihnen die Problematik eines Schwangerschaftsabbruches zu erörtern und ihnen Hilfe anzubieten. Das Verwaltungsgericht München hat jetzt die schriftliche Begründung dieses Urteils vom vergangenen Mai vorgelegt.
(fa.) Dem Verein «Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland e. V.» hatte das bayrische Kreisverwaltungsreferat zuvor die so genannte «Gehsteigberatung» vor einer Abtreibungsklinik untersagt. Das Verwaltungsgericht hat nun dieses Urteil aufgehoben (Az.: M 22 K 15.4369).
Die Richter halten in dem Urteil fest, dass Raum bleiben muss «für ein sensibles und die besondere Situation der Frau berücksichtigendes Ansprechen der Frau auf die Abtreibungsproblematik und ein Zeigen entsprechenden Informationsmaterials, verbunden mit dem Angebot einer weitergehenden Beratung (…) einschliesslich des Aufzeigens von Hilfen bei einer Entscheidung für ein Leben des Ungeborenen». In dem Urteil…