

Interview/Gesellschaft Geht es um das Kindeswohl?
Rechtsanwalt Andreas Vogt: Der Bildungsstand der Kinder ist überdurchschnittlich.
Im vergangenen August ging der Fall der Familie Wunderlich durch die Medien. 20 Polizisten und Jugendamtsmitarbeiter waren in das Haus der Familie eingedrungen, um die vier Kinder (acht bis 14 Jahre) in staatliche Obhut zu nehmen (factum berichtete). Das «Vergehen» der Eltern: Sie hatten ihre Kinder zu Hause unterrichtet. Drei Wochen lang durften die Eltern ihre Kinder nur einmal besuchen – am Geburtstag der jüngsten Tochter. Inzwischen wohnen die Kinder wieder bei ihrer Familie, weil die Eltern vor dem Familiengericht einwilligten, ihre Kinder auf eine Regelschule zu schicken. factum sprach mit dem Anwalt der Familie, Andreas Vogt aus Eschwege (Nordhessen).
factum: Wie beurteilen Sie das Vorgehen des Staates? Andreas Vogt: Das war unverhältnismässig und meines Erachtens überhaupt rechtswidrig. Besonders erschreckend, dass das Gericht auf Antrag des…