

Trisomie 21-Bluttest: Verbot gefordert
Der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (JVL) in Köln, Bernward Büchner, fordert ein Verbot des Bluttests zur Feststellung von Trisomie 21 bei Ungeborenen. – (fa.) Das Gesetz verbiete es, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen oder anzuwenden, wenn durch sie die Sicherheit und die Gesundheit der Patienten, Anwender oder Dritter unmittelbar oder mittelbar gefährdet werden könnten, so Büchner. Eine solche Gefährdung geht nach Ansicht Büchners, der früher Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht in Freiburg war, von dem vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomie 21 «zweifellos» aus. Denn dieser Test diene «einzig und allein dem Zweck, eine Trisomie 21 festzustellen oder auszuschliessen und im ersteren Fall den Embryo wegen seiner Behinderung zu töten». Er teile die Auffassung des Bonner Rechtswissenschaftlers Professor Gärditz, dass ein solches Verbot nach Paragraf 26 des Medizinproduktegesetzes sehr wohl möglich ist. Bereits im…