

Ethik/Recht
Ein würdevoller Tod hat auch seinen Wert
Ein deutscher Gesetzesentwurf sieht vor, dass jeder Bürger automatisch als potenzieller Organspender zur Verfügung steht, bei dem Ärzte den Hirntod diagnostiziert haben. Wer keine Organe spenden möchte, müsste dies in einem Register dokumentieren. Ein fehlender Eintrag gilt als Zustimmung. – (fa.) Nach Feststellung des Hirntods klärt der Arzt ab, ob ein Eintrag existiert. Wenn auch keine schriftliche Erklärung vorliegt, haben Angehörige keine Möglichkeit, die Entnahme von Organen zu verhindern. «Dem nächsten Angehörigen steht kein eigenes Entscheidungsrecht zu», zitiert die «Bild am Sonntag» aus dem Gesetzesentwurf. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, der evangelische Theologe Prof. Peter Dabrock, bezeichnete die Widerspruchslösung als «unnötig und schädlich», der Körper jedes Menschen werde «nach dem Hirntod zu einem Objekt der Sozialpflichtigkeit».
In der Schweiz setzt sich der von Ärzten gegründete Verein «Äpol» gegen die…